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Ihr Handwerker vor Ort

Medizingeräte, wie beispielsweise Behandlungseinheiten, sind kein normaler Elektroschrott. Sie enthalten schädliche Substanzen, und können daher mit dem Verlassen Deiner Praxis zu einem gefährlichen Abfall werden. Eine entsprechende Behandlung und Aufbereitung Deiner alten Behandlungseinheit ist daher notwendig und gesetzlich vorgeschrieben.

 

Als zertifizierte Erstbehandlungsanlage und offizielle Rücknahmestelle der einschlägigen Dentalindustrie, wissen wir, wie mit kontaminierten Medizingeräten umzugehen ist. Die fachgerechte Aufbereitung und Entsorgung bescheinigen wir Dir mit einem behördlich anerkannten Entsorgungsbeleg mit Gerätemerkmalen. Dies ist wichtig, da für die Entsorgung Deiner Behandlungseinheit eine gesetzliche Nachweispflicht besteht und Dir nur wenige ein behördlich anerkanntes Dokument ausstellen.

 

Dentale Elektroaltgeräte müssen sicher entsorgt werden, um unserer Umwelt nicht zu schaden.

 

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